Datenschutz im MAV-Büro

Veranstaltung
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Datum: Freitag, 29. November 2024 10:00

Veranstaltungsort: Magdeburg

Datenschutzkonzept der MAV

Aufgrund der MAVO ist der Dienstgeber verpflichtet, der MAV personenbezogene Daten von Beschäftigten zuzuleiten.
Gleichzeitig ist der Dienstgeber Verantwortlicher im Sinne des KDG. Er muss also jederzeit wissen, wer personenbezogene Daten auf welche Weise in seiner Einrichtung verarbeitet.

Diese beiden Verpflichtungen lassen sich nur datenschutzkonform erfüllen, wenn die MAV über ein Datenschutzkonzept verfügt, welches dem Dienstgeber vorliegt.

Elektronische Arbeitszeiterfassung

Der Dienstgeber hat neben einem wirtschaftlichen Eigeninteresse auch die rechtlich auferlegte Pflicht, die Arbeitszeit seiner Beschäftigten genau nachhalten zu können.

Hierbei gilt es datenschutzrechtliche Fallstricke zu kennen und zu vermeiden.

Aufbewahrungsfristen für MAV-Unterlagen

Nicht alle MAV-Unterlagen unterfallen dem Datenschutz. Zu klären ist, für welche Unterlagen datenschutzrechtliche Regelungen gelten und welche Aufbewahrungsfristen dann für diese Unterlagen in Betracht kommen.

Aktuelle Entwicklungen

Bislang gilt eine MAV-Beteiligung bei der Bestellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten als ausgeschlossen. Es ist jedoch Bewegung in diese Frage gekommen.

Der EuGH hat sich zu der Frage ob MAV-Mitglieder betriebliche Datenschutzbeauftragte sein können geäußert. Was die deutsche Rechtsprechung daraus gemacht hat und was für den Bereich der MAVO gilt

 

 

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  • Freitag, 29. November 2024 10:00