Die kirchlichen Datenschutzaufsichten haben zunächst die Aufgabe, die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu kontrollieren und bei Nichteinhaltung mit entsprechenden Sanktionen zu reagieren. Bei Verstößen gegen die Bestimmungen des KDG (Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz) sowie der KDG-DVO (Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz) kann die Datenschutzaufsicht eine Geldbuße verhängen.

Im Rahmen unseres Zuständigkeitsbereichs ergeben sich eine Reihe von Aufgaben wie z.B.:

  • Durchführung von Untersuchungen in Form von Datenschutzüberprüfungen auch auf der Grundlage von Informationen einer anderen Datenschutzaufsicht oder einer anderen Behörde;
  • Durchführung von Untersuchungen im Rahmen der technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie zum Stand der Technik (KDO-DVO);
  • Bearbeitung gemeldeter Beschwerden sowie Datenschutzvorfälle;
  • Erstellung eines Tätigkeitsberichts,
  • Entwicklungen verfolgen, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken, insbesondere die Entwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie;
  • Empfehlungen zur Verbesserung des Datenschutzes geben;

Weitere Aufgaben finden sich im KDG unter § 44.

Datenschutzprüfungen

Die KDSA führt im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben regelmäßig anlassbezogene und anlasslose Datenschutzprüfungen durch. Anlassbezogene Prüfungen erfolgen meist aufgrund von Beschwerden oder konkreten Hinweisen auf mögliche Datenschutzverstöße. Anlasslose Prüfungen erfolgen nach Schwerpunkt sowie pflichtgemäßem Ermessen.

Welche Rechte habe Ich?

Die grundlegenden Rechte zur eigenen Person ergeben sich aus dem Abschnitt 2 im KDG. Zum Beispiel das Auskunftsrecht nach § 17 KDG, ob personenbezogene Daten über die eigene Person verarbeitet werden und falls ja, muss darüber eine entsprechende Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erfolgen:

  • wie der Zweck der Verarbeitung,
  • die Kategorien und die Empfänger der Daten (also wohin werden personenbezogene Daten weitergegeben)
  • und weitere

Darüber hinaus gibt es weitere Rechte wie: Die Rechte der betroffenen Person auf Auskunft, Berichtigung, Löschung (falls keine anderen rechtlichen Zwecke eine weitere Aufbewahrung erfordern), Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch. Diese Rechte können auch nicht durch ein Rechtsgeschäft ausgeschlossen oder beschränkt werden (§ 25 KDG).