Melden Sie hier die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten in Ihrer Einrichtung.
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Informationen mit Fragen und Antworten zur Meldung einer Datenpanne als PDF.

Eine Meldung hat nach § 33 KDG innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu erfolgen! zum Formular


 

Datenschutzbeschwerde einreichen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht eine Beschwerde bei einer zuständigen Datenschutzaufsicht einzulegen.

Hier finden Sie zusätzliche Informtionen zur "Datenschutzbeschwerde oder Prüfungsanregung".

Sollten wir für Ihr Anliegen nicht die zuständige Datenschutzaufsicht sein, leiten wir Ihre Beschwerde an eine zuständige Datenschutzaufsicht weiter und informieren Sie darüber, dass Ihre Eingabe an die zuständige Aufsicht bzw. Behörde abgegeben wurde.

Einreichen einer Datenschutzbewerde. zum Formular