Das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) wird erlassen aufgrund des verfassungsrechtlich garantierten Rechts der Katholischen Kirche, ihre Angelegenheiten selbstständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes zu ordnen und zu verwalten. Konferenz vom 15. Juni 2022 Konferenz vom 15. September 2021 Konferenz vom 04. Januar 2021 Konferenz vom 19. September 2019 Konferenz vom 04. Juli 2019 Konferenz vom 04. April 2019 Konferenz vom 10. und 11. Oktober 2018 Konferenz vom 26. Juli 2018 Konferenz vom 17. und 18. April 2018 Konferenz vom 08. Februar 2018Gesetze
Beschlüsse
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hebt den Beschluss vom 19.09.2019 mit dem Titel „Möglichkeit der Einwilligung in schlechtere technische und organisatorische Maßnahmen“ auf und ersetzt ihn.
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten beschließt, die Kriterien aus dem Beschluss vom 26. Juli 2018 zu aktualisieren.
Siehe auch unter Beurteilung von Messenger- und Social Media Diensten