Datenpanne/Datenschutzvorfall melden
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten können Fehler (Datenpannen) auftreten. Eine Datenpanne kann im weiteren Verlauf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ergeben und zu einem nicht unerheblichen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen. Datenpannen sind einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.
Eine Meldung hat laut § 33 KDG innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu erfolgen!
Ihre Daten werden mittels Transportverschlüsselung (TLS) übermittelt. Eine Übermittlung von Datei-Anlagen ist nicht vorgesehen.
Alternativ können Sie uns Ihre Meldung auch per Post oder per E-Mail zusenden. (S/MIME Zertifikat als ZIP Datei)
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