Datenpanne/Datenschutzvorfall melden

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten können Fehler (Datenpannen) auftreten. Eine Datenpanne kann im weiteren Verlauf eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ergeben und zu einem nicht unerheblichen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führen. Datenpannen sind einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu melden.

Eine Meldung hat laut § 33 KDG innerhalb von 72 Stunden nach Bekanntwerden zu erfolgen!

Ihre Daten werden mittels Transportverschlüsselung (TLS) übermittelt. Eine Übermittlung von Datei-Anlagen ist nicht vorgesehen.
Alternativ können Sie uns Ihre Meldung auch per Post oder per E-Mail zusenden. (S/MIME Zertifikat als ZIP Datei)

Wann bekannt geworden

Angaben zum Zeitpunkt des Vorfalls bzw. nach Bekanntwerden

Wo ist der Vorfall passiert

Angaben zur Verantwortlichen Stelle

Wer meldet den Vorfall

Angaben zur meldenden Person

Was ist passiert

Bitte beschreiben Sie den Vorfall was passiert ist, wie kam es dazu (z.B. Fehlversand, offener E-Mailverteiler, Diebstahl, Verlust, Hackerangriff, ...)? Wie haben Sie davon erfahren? Haben Dritte ggfs. Kenntnis erlangt oder hätten die Möglichkeit zur Kenntnisnahme?

Folgen/Risikoeinschätzung

Welche Folgen des Schutzes personenbezogener Daten halten Sie für wahrscheinlich? (z.B. Identitätsdiebstahl, Betrug, finanzielle Verluste, Gefährdung des Berufsgeheimnisses, Verlust der Kontrolle personenbezogener Daten, Einschränkung von Rechten, Diskriminierung, Bloßstellung/Mobbing, Rufschädigung, Aufhebung der Pseudonymisierung, erhebliche wirtschaftliche Nachteile, erhebliche gesellschaftliche Nachteile, Gefahr für Leib und Leben, ...)

Maßnahmen nach dem Vorfall

Welche Maßnahmen wurden nach dem geschilderten Vorfall vom Verantwortlichen eingeleitet oder werden vorgeschlagen?