Doctolib verstößt weiter gegen das Patientengeheimnis und behauptet fälschlich datenschutzkonform zu sein und geht deshalb gegen Konkurrenten vor.

BigBrotherAward-Laudator Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise zeigt in einem neuen Gutachten auf, dass die Firma Doctolib GmbH auch weiterhin gegen das Patientengeheimnis und den Datenschutz verstößt (Gutachten vom 25.10.2023).

Das Berliner Unternehmen Doctolib GmbH expandiert mit seinem Terminverwaltungsprogramm für Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Gesundheitseinrichtungen und geht aggressiv gegen Konkurrenten und IT-Unternehmen im Medizinbereich vor, die kritisch feststellen, dass Doctolib Vorgaben des Datenschutzrechts missachtet und die Gesundheitseinrichtungen zur Verletzung des Patientengeheimnisses veranlasst, berichtet das Netzwerk Datenschutzexpertise.

Verbunden mit einer beachtlichen Schadensersatzforderung, in Höhe von 50.000,00 € zzgl. Anwaltskosten, verlangt Doctolib von den Konkurrenten, sich gegenüber ihren Kunden nicht auf zwei Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise aus den Jahren 2021 und 2022 zu beziehen, in denen ausführlich dargelegt wird, wie mit dem Terminverwaltungsangebot gegen Vorgaben des Datenschutz- und des Medizinrechts verstoßen wurde und weiterhin wird.

Wollen Patientinnen und Patienten das ärztlichen Terminmanagements von Doctolib nutzen, ist es erforderlich, über das Internet ein Doctolib-Konto einzurichten. Damit sammelt das Unternehmen dann arztübergreifend deren Gesundheitsdaten. Doctolib veranlasst zudem das Unternehmen, d.h. die Gesundheitseinrichtungen, ihre digitalen Patienten-Stammdaten zu übermitteln, auch wenn diese überhaupt keine Termine über Doctolib vereinbaren wollen. Begründet wird dies von Doctolib fadenscheinig damit, die Daten seien nötig, um Terminerinnerungen verschicken zu können.

Schon anlässlich der Verleihung eines BigBrotherAwards im Jahr 2021 forderte das Netzwerk Datenschutzexpertise Doctolib auf, sich der Datenschutzkritik zu stellen und die Rechtsverstöße zu beenden. Auch die zuständige Datenschutzaufsicht, die Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI), befasste sich mit der Datenverarbeitung bei der Doctolib GmbH und veröffentlichte in ihren Jahresberichten 2019, 2021 und 2022 kritische Bewertungen.

Statt sich der Kritik zustellen, wirbt das Unternehmen aggressiv für seine Angebote und mahnt Konkurrenten ab, die diese datenschutzrechtliche Kritik am Doctolib-Angebot teilen und diese verbreiten. Zudem behauptet Doctolib, die BlnBDI sei nicht für Sanktionen gegen das Unternehmen zuständig und führt an, für sie sei die Datenschutzaufsicht in Frankreich zuständig., wo das Mutterunternehmen von Doctolib seinen Sitz (Paris) hat.
Das Geschäftsmodell von Doctolib läuft auf ein massenhaftes Sammeln von hochsensiblen Gesundheitsdaten in eigener Verantwortung hinaus.
Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutzexpertise: „Wir erwarten, dass endlich den Datenschutzverstößen von Doctolib ein Ende bereitet wird. Die Datenschutzaufsicht in Berlin sowie die Ärztekammern der Länder sollten klarstellen, dass Patienten nicht dazu gezwungen werden dürfen, um eine Behandlung zu bekommen, ihre Gesundheitsdaten dieser fragwürdigen Internetfirma zu überlassen. Doctolib sollte endlich die Datenschutzkritik annehmen und sein Angebot datenschutzkonform umgestalten.“

Das aktuelle Gutachten des Netzwerks Datenschutzexpertise sowie die Gutachten aus den Jahren 2021 und 2022 finden Sie unter:

world link www.netzwerk-datenschutzexpertise.de

Die KDSA Ost wird das Gutachten zum Anlass nehmen bei Katholischen Einrichtungen den Einsatz von Doctolib zu erfragen.