Das OLG Düsseldorf hat noch einmal entschieden, dass es sich bei der Veröffentlichung von Fotos eines Kindes im Internet um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt. Einmal veröffentlichte Kinderfotos der Abgebildeten werden potenziell für ihr gesamtes Leben einem unbeschränkten Personenkreis zur Einsichtnahme zur Verfügung stehen.
Diese Tatsache greift also weit über das Kindesalter hinaus massiv in die Persönlichkeit und die Privatsphäre der abgebildeten Personen ein.
Die Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofes (KDSA) macht einmal mehr auf die Probleme aufmerksam, die mit der Veröffentlichung von Kinderfotos verbunden sind. Eine neue Entscheidung des OLG Düsseldorf veranlasst uns nochmals auf dieses Thema einzugehen.
Die eindringlichen Hinweise des Gerichts im Hinblick auf die Auswirkungen einer Fotoveröffentlichung im Internet und die damit verbundenen Gefahren sollte aber auch alle anderen Sorgeberechtigten davon abhalten, Fotos ihrer Kinder in sozialen Medien zu veröffentlichen.
Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, dass mit einer Veröffentlichung eines Fotos im Internet jede Kontrolle über dessen weitere Verwendung aufgegeben wird.
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